Ihre Vorteile durch die Mitgliedschaft im Landesverband Baden-Württembergischer Liebhaberorchester

Der Landesverband Baden-Württembergischer Liebhaberorchester verteilt folgende Zuschüsse des Landes Baden-Württemberg:

  • Dirigierpauschale
  • Zuschüsse zu GEMA-Gebühren
  • Sonderförderung

Dirigierpauschale

Zur Beschäftigung von qualifizierten Orchesterleiter*innen bewilligt das Land Baden-Württemberg eine Dirigierpauschale von zurzeit 500 € jährlich. Diese Förderung wird einmal je Verein bewilligt, auch wenn der Verein mehrere Dirigent*innen beschäftigt. Die Dirigierpauschale wird ohne Antrag, unaufgefordert auf die Vereinskonten überwiesen. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft im LBWL und die regelmäßige Zahlung der Mitgliedsbeiträge an den BDLO. Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten ungefährt im April und September jeden Jahres.

Zuschuss zu GEMA-Gebühren

Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Zahlung von GEMA-Gebühren mit einem Zuschuss in Höhe von 75% der GEMA-Rechnung.

Voraussetzungen:

  • Mitgliedschaft im LBWL
  • Inanspruchnahme des Nachlasses in Höhe von 20% für den Gesamtvertrag des Bundesverbandes Amateurmusik Sinfonie- und Kammerorchester (BDLO)

Vorgehen:

  • Bei der Anmeldung der Musiknutzung im GEMA-Portal bei der Abfrage "Sind Sie Mitglied bei einem Gesamtvertragspartner der GEMA?" die Mitgliedschaft im BDLO angeben.
  • Einsendung der vollständigen GEMA-Rechnung per E-Mail an den LBWL-Schatzmeister: Malte von Scheven

Sonderförderung

Am Ende des Jahres gewährt der LBWL eine Sonderförderung für besondere Konzerte, die den Rahmen eines "normalen" Konzertes übersteigen. Die Höhe der Förderung wird vom Präsidium festgelegt und kann höchstens ein Defizit ausgleichen.

Ab dem Jahr 2023 kann die Förderung für Konzerte beantragt werden, die jeweils zwischen dem 01.09. des Vorjahres bis zum 31.08. des aktuellen Jahres stattgefunden haben. Bitte reichen Sie Ihre formlosen Anträge mit einem Finanzplan und einer Begründung, warum Sie das Konzert für besonders förderungswürdig halten, bis zum 15.11. bei der Geschäftsstelle ein. Nach Bewilligung wird Ihnen das Geld kurz vor Jahresende ausgezahlt.