Zweck
Die GEMA vertritt die Interessen der KomponistInnen, ArrangeurInnen und VerlegerInnen. Da dies für die Amateurmusik-Vereine eine hohe finanzielle Belastung darstellen kann, werden sie durch eine Förderung entlastet.
Förderungen
- der Bundesverband Amateurmusik Sinfonie- und Kammerorchester (BDLO) hat mit der GEMA einen Vertrag zur Entlastung der Amateurmusikvereine um 20% ausgehandelt.
- das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) hat in ihrer Förderrichtlinie einen Zuschuss von bis zu 75% definiert, der über den Landesmusikverband BW (LMV) ausbezahlt wird.
- Wenn Ihr Konzert schlecht besucht wurde, gewährt die GEMA über einen Angemessenheitsantrag einen Nachlass.
Voraussetzungen
- Mitgliedschaft im LBWL und damit auch im BDLO
- Die Förderung vom MWK kann nur in Anspruch genommen werden, Sie den Nachlasses in Höhe von 20% basierend auf dem Gesamtvertrag zwischen der GEMA und des BDLO beansprucht haben.
Vorgehen
- Einloggen in das GEMA Portal.
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Zweck
Der LBWL möchte Kreativität in der Programmgestaltung und Vielfalt der Konzerte fördern. Deshalb werden Konzerte mit einem Alleinstellungsmerkmal (z.B. sehr junge Solisten, Uraufführung, spezielles Thema, Verbindung unterschiedlicher Kunstformen, Konzert mit unterschiedlichen Kulturen, usw.) unterstützt
Fördersumme
wird jedes Jahr abhängig von den zur Verfügung stehenden Mitteln neu bestimmt
Voraussetzungen:
- Mitglied im LBWL
- Ein Konzert mit einem Alleinstellungsmerkmal
- Es können nur die Verluste eines Konzertes gefördert werden
- Vollständig ausgefüllter Antrag
- Einhaltung der Fristen: Anträge müsse bis zum 15.11. des laufenden Jahres für Konzerte, die zwischen dem 1.9. des Vorjahres und 31.8. des aktuellen Jahres aufgeführt wurden
- Positive Bewertung des Antrages durch den LBWL
Antrag Sonderförderung (in Arbeit)
Auszahlung
am Ende des Jahres
Zweck
Da die Amateur-Musik ein ganz wichtiger Bestandteil des Kulturlebens in Baden-Württemberg ist, wird sie vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) mit einer jährlichen Probenpauschale unterstützt.
Förderbetrag
Die Probenpauschale beträgt 500€
mehrere Ensembles im Verein
Hat ein Verein mehrere Ensembles (z.B. Jugendorchester, Kammerorchester) erhöht sich die Pauschale für jedes zusätzliche Ensemble um 300€ auf insgesamt max. 2000€
In jedem Ensemble müssen unterschiedliche Spieler mitspielen.
Beispiel: ein Kammerorchester, das aus einem Teil der Mitspieler eines Sinfonie-Orchesters besteht, gilt nicht als zusätzliches Ensemble.Voraussetzungen für den Erhalt der Probenpauschale
- Mitgliedschaft im LBWL
- Aktuell wiedergegebene Erhebung, basierend auf der jährlichen Anfrage des LBWL
- Ein Ensemble muss mindestens 2 Jahre bestehen und mindestens 8 Mitglieder haben
- Mindestens 19 Proben und mindestens einen Auftritt im Jahr
Eine Definition von „Probe“ gibt es nicht. Die Ensembles geben nach eigenem Ermessen an, ob die Anzahl ihrer Proben/Probephasen mind. 19 Proben jährlich entspricht. Dabei fließen nicht nur die regelmäßig stattfindenden Proben, […]







