Zweck
Der LBWL möchte Kreativität in der Programmgestaltung und Vielfalt der Konzerte fördern. Deshalb werden Konzerte mit einem Alleinstellungsmerkmal (z.B. sehr junge Solisten, Uraufführung, spezielles Thema, Verbindung unterschiedlicher Kunstformen, Konzert mit unterschiedlichen Kulturen, usw.) unterstützt
Fördersumme
wird jedes Jahr abhängig von den zur Verfügung stehenden Mitteln neu bestimmt
Voraussetzungen
- Mitglied im LBWL
- Ein Konzert mit einem Alleinstellungsmerkmal
- Es können nur die Verluste eines Konzertes gefördert werden
- Vollständig ausgefüllter Antrag
- Einhaltung der Fristen: Eingang der Anträge beim LBWL bis spätestens 31.1. für Konzerte, die im Jahr davor aufgeführt wurden.
- Positive Bewertung des Antrages durch den LBWL
Auszahlung
Nachdem das Präsidium des LBWL über die Anträge entschieden hat, normalerweise bis März





