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Förderungen

Sonderförderung

Rainer Wüstenhagen
3. Februar 2026
Titelbild: Sonderförderung
© Tumisu

Zweck

Der LBWL möchte Kreativität in der Programmgestaltung und Vielfalt der Konzerte fördern. Deshalb werden Konzerte mit einem Alleinstellungsmerkmal (z.B. sehr junge Solisten, Uraufführung, spezielles Thema, Verbindung unterschiedlicher Kunstformen, Konzert mit unterschiedlichen Kulturen, usw.) unterstützt

Fördersumme

wird jedes Jahr abhängig von den zur Verfügung stehenden Mitteln neu bestimmt

Voraussetzungen:

  • Mitglied im LBWL
  • Ein Konzert mit einem Alleinstellungsmerkmal
  • Es können nur die Verluste eines Konzertes gefördert werden
  • Vollständig ausgefüllter Antrag
  • Einhaltung der Fristen: Anträge müsse bis zum 15.11. des laufenden Jahres für Konzerte, die zwischen dem 1.9. des Vorjahres und 31.8. des aktuellen Jahres aufgeführt wurden
  • Positive Bewertung des Antrages durch den LBWL
Antrag Sonderförderung (in Arbeit)

Auszahlung

am Ende des Jahres

Finanzen
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