Zweck
Die Amateurmusik hat besonders in Baden-Württemberg eine sehr lange Tradition, so dass sie sogar 2018 von der UNESCO in die Liste des immateriellen Kulturerbes übernommen wurde. Es ist eine beeindruckende Leistung der Mitglieder ein Amateur-Orchester über 50, 100 oder gar 150 Jahre am Leben zu halten und damit das Kulturleben aktiv zu gestalten.
Fördersumme
Ein Vertreter oder eine Vertreterin besucht sehr gerne das Jubiläumskonzert und wird nicht mit leeren Händen erscheinen.
Voraussetzungen
Das Jubiläum wird mit einem Jubiläumskonzert gefeiert, zu dem der LBWL eingeladen ist.
In welcher Art und Weise der LBWL in das Jubiläum eingebunden wird (Glückwunschrede, Grußwort im Programmheft, o.ä.), entscheidet das Orchester.
Das LBWL Logo soll auf den Ankündigungen zum Jubiläumskonzert (Flyer, Plakate, Programmheft) gut sichtbar sein.
PRO MUSICA Plakette bei einem 100-jährigen Jubiläum
Der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland zeichnet Orchester und Chöre, die ununterbrochen 100 Jahre bestehen mit der PRO MUSICA Plakette (für Orchester) bzw. mit der Zelter-Plakette (für Chöre) aus.
Beantragung
Der Antrag muss bis zum 30. Juni des Jahres vor dem Jubiläumsjahr gestellt werden.
Bis zum 30. September des Jahres vor dem Jubiläumsjahres muss er vom LBWL per Brief an den BMCO geschickt werden.
Conradin-Kreutzer-Tafel bei einem 150-jähriges Jubiläum
Der Ministerpräsident von Baden-Württemberg verleiht den Amateurmusik-Vereinen, die seit mindestens 150 Jahren existieren die Conradin-Kreutzer-Tafel.
Die Übergabe der Tafel erfolgt auf dem Landesmusikfestival.
Beantragung
Der Antrag muss bis zum 1. Dezember des Jahres vor dem Jubiläumsjahr gestellt werden.
Bis zum 30. September des Jahres vor dem Jubiläumsjahres muss er vom LBWL per Brief an den BMCO geschickt werden.
Voraussetzung
der Verein ist im Besitz einer PRO MUSICA-Plakette bzw. Zelter-Plakette







