Zweck
Die GEMA vertritt die Interessen der KomponistInnen, ArrangeurInnen und VerlegerInnen. Da dies für die Amateurmusik-Vereine eine hohe finanzielle Belastung darstellen kann, werden sie durch eine Förderung entlastet.
Förderungen
- der Bundesverband Amateurmusik Sinfonie- und Kammerorchester (BDLO) hat mit der GEMA einen Vertrag zur Entlastung der Amateurmusikvereine um 20% ausgehandelt.
- das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) hat in ihrer Förderrichtlinie einen Zuschuss von bis zu 75% definiert, der über den Landesmusikverband BW (LMV) ausbezahlt wird.
- Wenn Ihr Konzert schlecht besucht wurde, gewährt die GEMA über einen Angemessenheitsantrag einen Nachlass.
Voraussetzungen
- Mitgliedschaft im LBWL und damit auch im BDLO
- Die Förderung vom MWK kann nur in Anspruch genommen werden, Sie den Nachlasses in Höhe von 20% basierend auf dem Gesamtvertrag zwischen der GEMA und des BDLO beansprucht haben.
Vorgehen
- Einloggen in das GEMA Portal.
Wenn Sie noch keinen Account haben, gehen auf „Hier registrieren“ und registrieren sich mit der Rolle „Kunde“. - 1 bis 2 Wochen vor dem Konzert muss die Veranstaltung bei der GEMA angemeldet werden.
über Dashboard -> Meine Veranstaltungen auf das rote + klicken - Spätestens 6 Wochen nach dem Konzert muss die Liste der tatsächlich gespielten Werke eingereicht werden.
über Dashboard -> Meine Setlists -> Meine Setlists auf das rote + klicken
WICHTIG zu beachten
- Prüfen Sie über mein Bereich –> meine Daten –> Meine Verbandsmitgliedschaften, ob dort
der „Bundesverband Amateurmusik Sinfonie und Kammerorchester e. V.“ eingetragen ist. - Prüfen Sie, ob in der Rechnung ein Gesamtvertragsnachlass (GSVT-Nachlass) aufgeführt ist, der den Betrag um 20% reduziert.
- Wenn nicht, gehen Sie für diese Rechnung in die Optionen und beantragen Sie eine Änderung wegen eines fehlenden Gesamtvertragsnachlass
Wenn Ihr Konzert schlecht besucht wurde
In diesem Fall, kann bei der GEMA ein Angemessenheitsantrag gestellt werden, der die GEMA Gebühren weiter reduziert oder kontaktieren Sie die GEMA über Email und erfragen das Angemessenheitsantragsformular.
Der Antrag muss spätestens bis zum 15. Tag des auf die Rechnungsstellung folgenden Monats schriftlich bei der GEMA eingehen.





