• Diese Seite ist noch im Aufbau

    Versicherungen (in Arbeit)

  • Zweck

    Die Amateurmusik hat besonders in Baden-Württemberg eine sehr lange Tradition, so dass sie sogar 2018 von der UNESCO in die Liste des immateriellen Kulturerbes übernommen wurde. Es ist eine beeindruckende Leistung der Mitglieder ein Amateur-Orchester über 50, 100 oder gar 150 Jahre am Leben zu halten und damit das Kulturleben aktiv zu gestalten.

    Immaterielles Kulturerbe

    Fördersumme 

    Ein Vertreter oder eine Vertreterin besucht sehr gerne das Jubiläumskonzert und wird nicht mit leeren Händen erscheinen.

     

    Voraussetzungen

    Das Jubiläum wird mit einem Jubiläumskonzert gefeiert, zu dem der LBWL eingeladen ist.

    In welcher Art und Weise der LBWL in das Jubiläum eingebunden wird (Glückwunschrede, Grußwort im Programmheft, o.ä.), entscheidet das Orchester.

    Das LBWL Logo soll auf den Ankündigungen zum Jubiläumskonzert (Flyer, Plakate, Programmheft) gut sichtbar sein.

    LBWL Logo

    PRO MUSICA Plakette bei einem 100-jährigen Jubiläum

    Der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland zeichnet Orchester und Chöre, die ununterbrochen 100 […]

  • Die Notenbibliothek

    Der BDLO stellt eine umfangreiche Notenbibliothek mit mehr als 20.000 unterschiedlichen Werken zur Verfügung. Dadurch, dass alle Mitglieder des LBWL automatisch auch Mitglieder des BDLO sind, können sie von der sehr umfangreichen Notenbibliothek profitieren.

    Notenbibliothek

    wie gehe ich vor, wenn ich Noten ausleihen möchte?

    • Melden Sie sich im Mitgliederservice an
      (wenn Sie nur Noten suchen möchten, ohne sie in den Warenkorb zu legen, können Sie diesen Schritt überspringen)
    • Suchen Sie im Notenkatalog über die Freitextsuche die Noten, die Sie wünschen.
    • Legen Sie die gefundenen Noten über die „Verfügbarkeitsdetails“ des ausgewählten Werkes in den Warenkorb
    • Über Bestellen können Sie die Noten im Warenkorb bestellen (Der Link funktioniert nicht, wenn der Warenkorb leer ist)

    Mitgliederservice Notenkatalog Bestellung

    Kosten

    Die Kosten werden nach Aufwand und Materialeinsatz berechnet.

    • Kosten der Noten, Aufwandentschädigung für die Arbeit (15€ und 100€). Bestellungen B4 […]

    Noten-Bibliothek

  • Zweck

    Die GEMA vertritt die Interessen der KomponistInnen, ArrangeurInnen und VerlegerInnen. Da dies für die Amateurmusik-Vereine eine hohe finanzielle Belastung darstellen kann, werden sie durch eine Förderung entlastet.

     

    Förderungen   

    1. der Bundesverband Amateurmusik Sinfonie- und Kammerorchester (BDLO) hat mit der GEMA einen Vertrag zur Entlastung der Amateurmusikvereine um 20% ausgehandelt.
    2. das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) hat in ihrer Förderrichtlinie einen Zuschuss von bis zu 75% definiert, der über den Landesmusikverband BW (LMV) ausbezahlt wird.
    3. Wenn Ihr Konzert schlecht besucht wurde, gewährt die GEMA über einen Angemessenheitsantrag einen Nachlass.

     

    Voraussetzungen

    • Mitgliedschaft im LBWL und damit auch im BDLO
    • Die Förderung vom MWK kann nur in Anspruch genommen werden, Sie den Nachlasses in Höhe von 20% basierend auf dem Gesamtvertrag zwischen der GEMA und des BDLO beansprucht haben.

     

    Vorgehen

    • Einloggen in das GEMA Portal.
      Wenn Sie noch keinen Account haben, gehen auf „Hier registrieren“ und registrieren sich mit der […]
  • Zweck

    Der LBWL möchte Kreativität in der Programmgestaltung und Vielfalt der Konzerte fördern. Deshalb werden Konzerte mit einem Alleinstellungsmerkmal (z.B. sehr junge Solisten, Uraufführung, spezielles Thema, Verbindung unterschiedlicher Kunstformen, Konzert mit unterschiedlichen Kulturen, usw.) unterstützt

    Fördersumme

    wird jedes Jahr abhängig von den zur Verfügung stehenden Mitteln neu bestimmt

    Voraussetzungen:

    • Mitglied im LBWL
    • Ein Konzert mit einem Alleinstellungsmerkmal
    • Es können nur die Verluste eines Konzertes gefördert werden
    • Vollständig ausgefüllter Antrag
    • Einhaltung der Fristen: Anträge müsse bis zum 15.11. des laufenden Jahres für Konzerte, die zwischen dem 1.9. des Vorjahres und 31.8. des aktuellen Jahres aufgeführt wurden
    • Positive Bewertung des Antrages durch den LBWL

    Antrag Sonderförderung (in Arbeit)

    Auszahlung

    am Ende des Jahres

    Sonderförderung

  • Zweck

    Da die Amateur-Musik ein ganz wichtiger Bestandteil des Kulturlebens in Baden-Württemberg ist, wird sie vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) mit einer jährlichen Probenpauschale unterstützt.

     

    Förderbetrag   

    Die Probenpauschale beträgt 500€

     

    mehrere Ensembles im Verein

    Hat ein Verein mehrere Ensembles (z.B. Jugendorchester, Kammerorchester) erhöht sich die Pauschale für jedes zusätzliche Ensemble um 300€ auf insgesamt max. 2000€

    In jedem Ensemble müssen unterschiedliche Spieler mitspielen.
    Beispiel: ein Kammerorchester, das aus einem Teil der Mitspieler eines Sinfonie-Orchesters besteht, gilt nicht als zusätzliches Ensemble.

     

    Voraussetzungen für den Erhalt der Probenpauschale

    • Mitgliedschaft im LBWL
    • Aktuell wiedergegebene Erhebung, basierend auf der jährlichen Anfrage des LBWL
    • Ein Ensemble muss mindestens 2 Jahre bestehen und mindestens 8 Mitglieder haben
    • Mindestens 19 Proben und mindestens einen Auftritt im Jahr
      Eine Definition von „Probe“ gibt es nicht. Die Ensembles geben nach eigenem Ermessen an, ob die Anzahl ihrer Proben/Probephasen mind. 19 Proben jährlich entspricht. Dabei fließen nicht nur die regelmäßig stattfindenden Proben, […]

    Probenpauschale