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Förderungen

Probenpauschale

Rainer Wüstenhagen
2. Februar 2026
Titelbild: Probenpauschale
© MabelAmber

Zweck

Da die Amateur-Musik ein ganz wichtiger Bestandteil des Kulturlebens in Baden-Württemberg ist, wird sie vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) mit einer jährlichen Probenpauschale unterstützt.

 

Förderbetrag   

Die Probenpauschale beträgt 500€

 

mehrere Ensembles im Verein

Hat ein Verein mehrere Ensembles (z.B. Jugendorchester, Kammerorchester) erhöht sich die Pauschale für jedes zusätzliche Ensemble um 300€ auf insgesamt max. 2000€

In jedem Ensemble müssen unterschiedliche Spieler mitspielen.
Beispiel: ein Kammerorchester, das aus einem Teil der Mitspieler eines Sinfonie-Orchesters besteht, gilt nicht als zusätzliches Ensemble.

 

Voraussetzungen für den Erhalt der Probenpauschale

  • Mitgliedschaft im LBWL
  • Aktuell wiedergegebene Erhebung, basierend auf der jährlichen Anfrage des LBWL
  • Ein Ensemble muss mindestens 2 Jahre bestehen und mindestens 8 Mitglieder haben
  • Mindestens 19 Proben und mindestens einen Auftritt im Jahr
    Eine Definition von „Probe“ gibt es nicht. Die Ensembles geben nach eigenem Ermessen an, ob die Anzahl ihrer Proben/Probephasen mind. 19 Proben jährlich entspricht. Dabei fließen nicht nur die regelmäßig stattfindenden Proben, z. B. wöchentlich, in die Zählung ein. Es können auch mehrere Probeeinheiten an einem Intensivwochenende als mehrere Proben im Sinne der Anforderung gelten.
  • keine explizite Sonderförderung durch das Regierungspräsidium (keine Doppelförderung)

 

Erhebung der Vereinsdaten

Um die Probenpauschale zu erhalten, ist der LBWL verpflichtet jährlich aktualisierte Daten der Vereine bis zum

zur Erhebung (in Arbeit)

Auszahlung

  • In 2 Raten ca. April und September
  • Eine Beantragung durch die Vereine ist nicht notwendig
Förderrichtlinie des MWK
MWK Musik-Förderung
Finanzen
Probenpauschale
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